Folge 8 – Wer muss in die Adoption einwilligen?

Der Adoption eines Kindes müssen die leiblichen Eltern zustimmen. Die Einwilligung kann grundsätzlich erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Diese Einwilligung ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich, d.h. die Einwilligung ist auch dann wirksam, wenn die leiblichen Eltern die annehmenden Eltern nicht kennen, sofern diese nur schon feststehen.

Mit Abgabe der Einwilligungserklärung steht den leiblichen Eltern kein Umgangsrecht mehr zu. Besteht eine Vormundschaft, muss der Vormund des Kindes zustimmen. Ist der leibliche, nichteheliche Vater nicht bekannt oder kann vom Familiengericht nicht ermittelt werden, entfällt sein Einwilligungserfordernis. Auch dasKind muss der Adoption zustimmen.

Das Kind kann die Einwilligung nur selbsterklären, sofern es bereits 14 Jahre alt ist. Bei Kindern unter 14 Jahren erfolgt die Zustimmung durch den Vormund (das Jugendamt bei Amtsvormundschaft). Die Einwilligungen müssen notariell beurkundet sein und gegenüber dem Familiengericht erklärt werden

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