Folge 14 – Was ist mit einer Probezeit?

Der Adoption soll eine angemessene Pflegezeit vorangegangen sein, § 1744 BGB. Diese Probezeit, auch Adoptionspflegezeit genannt, muss aber nicht zwingend der Fall sein.

Die Länge dieser Testphase lässt sich nicht allgemein bestimmen sondern richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Die Pflegezeit für Säuglinge und Kleinkinder wird kürzer zu bemessen sein als ältere Kinder.

In dieser Zeit ist das Jugendamt noch der gesetzliche Vertreter des Adoptivkindes. Läuft die Adoptionspflegezeit erfolgreich ab, kommt es zur offiziellen Adoption.

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