Folge 13 – Was passiert beim Familiengericht?

Das Familiengericht prüft die Einwilligungen auf ihre Wirksamkeit.

Insbesondere aber prüft es, ob die beantragte Adoption dem Wohle des Kindes dient und zu erwarten steht, dass ein „echtes“ Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird.

Hierzu wird es im Regelfall einen oder mehrere Berichte des Jugendamtes und der staatlichen Adoptionsvermittlungsstelle einholen und die Beteiligten mündlich anhören.

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