Das Familiengericht prüft die Einwilligungen auf ihre Wirksamkeit.
Insbesondere aber prüft es, ob die beantragte Adoption dem Wohle des Kindes dient und zu erwarten steht, dass ein „echtes“ Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird.
Hierzu wird es im Regelfall einen oder mehrere Berichte des Jugendamtes und der staatlichen Adoptionsvermittlungsstelle einholen und die Beteiligten mündlich anhören.