Folge 22 – Was kostet eine Adoption (Notar und Behörden)?

Es fällt nach der Gebührenordnung für Notare mindestens eine Gebühr von 60 € für die Beurkundung des Adoptionsantrags (bei inländischen wie ausländischen Adoptionen) an. Für die Beurkundung der Einwilligungen des Kindes, der Eltern und des Ehegatten fallen mindestens 30 € an Beurkundungsgebühr an (nicht bei ausländischen Adoptionen).

Bei der Adoption von Erwachsenen werden die Einkommensverhältnisse und das Vermögen des Annehmenden für die Berechnung der Notargebühren zu Grunde gelegt. Da es hier im Gegensatz zu Minderjährigenadoption also keinen festen Geschäftswert gibt, sind die Notarkosten also vom Einzelfall abhängig.Das Jugendamt erhebt Gebühren nach den Gebühren setzen für Amtshandlungen von Jugendämtern.

Durch die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle bei der Annahme minderjähriger dürfen grundsätzlich keine Kosten berechnet werden. Bei einer Auslandsadoption gilt die Adoptionsvermittlung Anerkennung und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV).

  • Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich der Eignungsprüfung maximal 2.000,00 €
  • Eignungsprüfung maximal 1.200,00 €
  • Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens ohne Eignungsprüfung maximal 800,00 €

Daneben sind die Auslagen zu erheben, die für die Beschaffung von Urkunden und Übersetzungen sowie für die Vergütung von Sachverständigen aufgewendet werden.

Nicht zu vergessen sind die ggf. mehrfach anfallenden Reisekosten. Die Bundeszentrale für Auslandsadoption erhebt für ihre etwaigen Leistungen Gebühren nach der JVKostO. Diese sind:

  • bei der Mitwirkung an Übermittlungen an die zentrale Behörde des Heimatsstaates: 10,00 -150,00 €
  • Bestätigungen und Bescheinigungen nach dem Adoptionsübermittlungsauslagen und Adoptionsvermittlungsgesetz: 40,00 -100,00 €

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