Folge 6 -Darf ich als schwules bzw. lesbisches Paar ein Kind adoptieren?

Durch die Rechtsänderung zum 01.10.2017 können nun auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen oder die vormals eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt zur Ehe umbenennen lassen.

Nach der Eheschließung steht homosexuellen Paaren ebenso der Weg zur Adoption frei wie gemischt-geschlechtlichen Paaren. Sie sind damit heterosexuellen Paaren nun auch adoptionsrechtlich gleichgestellt. Zuvor war nur eine Stiefkindadoption erlaubt, wonach es möglich war, ein leibliches Kind von der eingetragenen Lebenspartnerin oder dem eingetragenen Lebenspartner zu adoptieren.

Nach  dem Urteil vom 19.02.2013 des Bundesverfassungsgerichts wurde auch eine sogenannte Sukzessivadoption möglich, was bedeutete, ein Kind, dass zunächst von einem Partner/in alleine adoptiert wurde, später auch von dem  eingetragenen Lebenspartner/in adoptiert werden durfte.

Der Fachbegriff dafür heißt Sukzessivadoption, weil die Adoption nicht gleichzeitig, sondern nacheinander, also schrittweise, „sukzessiv“, erfolge.

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